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Förderrichtlinien

Förderrichtlinien und Antragsverfahren

Die Satzung der Wolfgang Suwelack-Stiftung umschreibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie die Stiftung sich an der Realisation von unterstützenswerten und förderungswürdigen Projekten und Vorhaben, Initiativen und Aktionen beteiligen kann. Um nur einige Beispiele zu nennen: Es können Stipendien an Studierende vergeben, Projekte von Schulen und Bürgerinitiativen teilfinanziert sowie Forschungsvorhaben von Wissenschaftlern bezuschusst werden.

In erster Linie soll das Engagement von Kindern und Jugendlichen, Schülern und Studenten in den Bereichen Gedenkkultur und Erinnerungsarbeit sowie Friedens- und Menschenrechtserziehung gefördert werden. Diese Initiativen haben in der Regel eine institutionelle Basis und organisatorische Form, seien es Schulen oder Vereine, Aktionsbündnisse oder Jugendgruppen. Die Förderrichtlinien und das Antragverfahrensind auf diese Projekte und Vorhaben zugeschnitten.

Alle anderen Interessenten, zum Beispiel Einzelpersonen, können die Vorgaben der Stiftung zur Beantragung einer finanziellen Förderung analog anwenden.

Die Wolfgang Suwelack-Stiftung möchte den organisatorischen Aufwand gering halten. Dennoch sind, allein schon aus stiftungsrechtlichen Gründen, einige wenige Formalien zu beachten.

(1) Ein weitgehend formloser Antrag an den Stiftungsvorsitzenden bzw. Stiftungsvorstand reicht aus, schriftlich per e-mail oder Brief, um mit der Stiftung Kontakt aufzunehmen. Enthält der Antrag, der per e-mail gestellt wird, Anlagen bzw. Anhänge, dann diese bitte nur als word-Dateien im doc-Format versenden!

(2) Der Antrag sollte folgende Informationen zum Konzept enthalten:

-Antragsteller, Träger und Ansprechpartner des Projekts (mit Adressen),

-inhaltliche Konzeption und Zielsetzung des Vorhabens,

-angesprochene Zielgruppe (bei Schülern bzw. Jugendlichen: Alter und Anzahl),

-beteiligte Institutionen und Organisationen sowie angestrebte Kooperationen,

-geplante Durchführung und veranschlagter Zeitplan,

-vorhandene Erfahrungen mit dem Thema und mit Projektarbeit.

Der Antrag sollte zudem Angaben zur Finanzierung enthalten:

– vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan,
– beantragte und zugesagte Zuschüsse anderer Beiträger,
– Verhältnis von finanzieller Eigenbeteiligung und externen Zuschüssen,

veranschlagter Eigenbeitrag pro Teilnehmer,

Kontonummer und Bankverbindung des Antragstellers.

Zudem sollte der Antrag darüber informieren, inwieweit der Aspekt der Nachhaltigkeit und Dokumentation des Projekts bei der Durchführung des Vorhabens berücksichtigt wird. Diesem Zweck dient insbesondere die mediale Präsentation der Ergebnisse des Vorhabens (z.B. in Form von Foto, Video, Film, Ausstellung, CD-Rom, website, Gedenkblatt, Broschüre, Buch).

(3) Der Vorstand berät und entscheidet in der Regel im Juni und im Dezember des laufenden Jahres über die gestellten Anträge. Dabei werden die Anträge auf ihre Förderungswürdigkeit im Rahmen der Stiftungszwecke und der Finanzierungsmöglichkeiten seitens der Stiftung geprüft. Die Antragsteller werden umgehend über das Ergebnis informiert.

(4) Wenn die Stiftung ein Projekt fördert und somit eine Bezuschussung gewährt, geht der Antragsteller folgende Verpflichtungen ein:

– In allen öffentlich-medialen Erwähnungen und Dokumentationen des Projekts wird darauf hingewiesen, dass die Wolfgang Suwelack-Stiftung (Billerbeck) zur Förderung des Vorhabens beigetragen hat.

-Nach Abschluss des Projekts übermittelt der Antragsteller einen Erfahrungsbericht über den Verlauf und das Ergebnis des Projekts (1-2 Seiten; inkl. 2-3 Fotos). Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Dokumentation des geförderten Projekts auf der website der Stiftung. Auf Wunsch kann eine Verlinkung zur website des Antragstellers / des geförderten Projekts eingefügt werden.

-Die medialen Ergebnisse, die im Rahmen des Projekts entstehen und das Vorhaben dokumentieren, werden der Stiftung als Belegexemplare zur Verfügung gestellt.

(5) Der bewilligte Zuschuss wird in der Regel nach Ablauf des Projekts ausgezahlt. Der Antragsteller informiert zuvor die Stiftung über den Abschluss des Projekts und lässt der Stiftung den Erfahrungsbericht und die Belegexemplare zukommen.

(6) Die Adresse der Stiftung findet sich unter Kontakt. Wer einen Antrag per e-mail stellen möchte, verwende bitte die dort angegebenen e-mail – Adressen des Vorstandes bzw. des Vorsitzenden. Für Nachfragen steht der Stiftungsvorstand gerne zur Verfügung.

(7) Förderrichtlinien und Antragsverfahren sind herunterladbar als pdf-Datei bzw. online ausdruckbar über den Druckbefehl.

Stand: 15. Juni 2004